wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 15.03.2022
2 OWi 4211 Js 1018/22 -

Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle trotz Mitnahme der Betriebsfahrzeuge durch Mitarbeiter nach Hause

Fahrlässiger Verstoß gegen §§ 31 Abs. 2, 41 StVZO wegen Nichterkennen von Flugrost an Fahrzeugfelgen

Für den Fahrzeughalter besteht die Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle der Betriebsfahrzeuge auch dann, wenn die Mitarbeiter die Fahrzeuge mit nach Hause nehmen. Unterlässt er dies und erkennt somit nicht Flugrost an den Fahrzeugfelgen, so kann ihm ein fahrlässiger Verstoß gegen §§ 31 Abs. 2, 41 StVZO angelastet werden. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer LKW-Kontrolle auf einem Parkplatz einer Autobahn wurden im Juli 2021 an einem LKW mit Auflieger Flugrost an den Felgen des Sattelanhängers festgestellt. Der LKW war Teil eines ca. 300 Fahrzeuge umfassenden Fuhrparks einer Firma. Dem Geschäftsführer wurde nunmehr vorgeworfen, die Inbetriebnahme eines LKW zugelassen zu haben, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt war. Der Geschäftsführer wehrte sich gegen den Vorwurf damit, dass der gesamte Fuhrpark von einer externen Firma gewartet werden würde. Zudem habe er seine Angestellten angewiesen, vor dem Fahrtantritt die Fahrzeuge zu kontrollieren. Eine eigene Kontrolle sei ihm teilweise nicht möglich, da Fahrzeuge öfters von Mitarbeiten mit nach Hause genommen werden.

Verstoß gegen Überwachungspflichten wegen fehlender stichprobenartiger Kontrollen

Das Amtsgericht Landstuhl verurteilte den Geschäftsführer zu einer Geldbuße von 270 EUR. Ihm sei ein fahrlässiger Verstoß gegen §§ 31 Abs. 2, 41 StVZO vorzuwerfen. Zur Überwachungspflicht gehöre es, sich durch gelegentliche, auch überraschende Stichproben davon zu überzeugen, dass Weisungen auch beachtet werden. Eine stichprobenartige Kontrolle sei auch dann zumutbar, wenn die Mitarbeiter des Betroffenen die Betriebsfahrzeuge häufig wegen des frühen Dienstantritts mit nach Hause nehmen und ihre Fahrten nicht vom Betriebsgelände aus antreten. Der Betroffene müsse dann eben den Fahrzeugzustand stichprobenartig bei der Anfahrt zum Betriebsgelände, bei der Abfahrt zu einem Auftrag oder am Abstellort des Fahrzeugs überprüfen. Dieser Pflicht sei der Geschäftsführer nicht nachgekommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2022
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Landstuhl_2-OWi-4211-Js-101822_Pflicht-zur-stichprobenartigen-Kontrolle-trotz-Mitnahme-der-Betriebsfahrzeuge-durch-Mitarbeiter-nach-Hause.news31673.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31673 Dokument-Nr. 31673

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.