wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Königstein im Taunus, Urteil vom 28.12.2023
21 C 833/23 -

Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage mittels Mehrheits­beschlusses

Stilllegung einer Müllabwurfanlage ist keine bauliche Veränderung oder Gebrauchsregelung

Die bloße Stilllegung einer Müllabwurfanlage kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss erreicht werden. Denn darin liegt weder eine Gebrauchsregelung nach § 19 WEG noch eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Dies hat das Amtsgericht Königstein im Taunus entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 wurde auf einer Eigentümerversammlung in Hessen mehrheitlich beschlossen, dass die Müllabwurfanlage aus hygienischen Gründen stillgelegt werden soll. Die Stilllegung sollte durch das Zuschrauben der Schachtöffnung erreicht werden. Eine Wohnungseigentümerin war damit nicht einverstanden. Sie war gehbehindert und musste nunmehr die etwa 100 Meter und von einer erheblichen Steigung geprägten Weg bis zur Müllsammelstelle zurückgelegen. Mittels einer einstweiligen Verfügung wollte sie daher die Stilllegung der Müllabwurfanlage verhindern.

Unwirksamkeit des Beschlusses über Stilllegung der Müllabwurfanlage

Das Amtsgericht Königstein im Taunus entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümerin. Sie könne mittels einstweiliger Verfügung den Stopp der Stilllegung der Müllabwurfanlage verlangen. Denn der entsprechende Stilllegungsbeschluss sei mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam, da er nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche.

Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage mittels Mehrheitsbeschlusses

Die bloße Stilllegung einer Müllabwurfanlage könne nach Auffassung des Amtsgerichts nicht durch einen Mehrheitsbeschluss erreicht werden. Zum einen werde durch die Stilllegung nicht der Gebrauch der Anlage geregelt, weshalb der Beschluss nicht auf § 19 WEG gestützt werden könne. Zum andere liege keine bauliche Veränderung vor, weshalb auch die Anwendung von § 20 WEG ausscheide.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2024
Quelle: Amtsgericht Königstein im Taunus, ra-online (zt/WuM 2024, 296/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2024, 296Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 296

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koenigstein-im-Taunus_21-C-83323_Keine-Stilllegung-einer-Muellabwurfanlage-mittels-Mehrheitsbeschlusses~N34138

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34138 Dokument-Nr. 34138

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.