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Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann grundsätzlich die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangen, soweit kein einfach gelagerter Schadensfall vorliegt. Kollidieren zwei Fahrzeuge miteinander, liegt kein einfach gelagerter Schadensfall vor. Der Erstattungsanspruch besteht auch für einen sich selbst vertretenen Rechtsanwalt. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Fahrzeug eines Rechtsanwalts wurde durch ein anderes Fahrzeug bei einem
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts. Ihm stehe ein Anspruch auf
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich gewesen. Dies gelte nur dann nicht, wenn ein einfach gelagerter Schadensfalls vorliegt. Kollidieren aber zwei Fahrzeuge miteinander liege kein einfach gelagerter Fall vor. Denn in diesem Fall komme es auf die Betriebsgefahren der Fahrzeuge an. Zudem bestehe häufig Streitigkeiten über die Schadenshöhe oder die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2018
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25609
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