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Stellt der Mieter einer Wohnung Gegenstände im Treppenhaus ab, so stellt dies keinen Grund zur fristlosen Kündigung dar. Der Vermieter muss zunächst die Beseitigung der Gegenstände aus dem Treppenhaus verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung fristlos gekündigt, weil er
Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Vermieter. Er habe keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gehabt. Denn die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1984, 2/rb)
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Dokument-Nr. 15366
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