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Ist die Kappungsgrenze bereits durch die Erhöhung der Wohnungsmiete überschritten, so ist eine weitere Erhöhung der Stellplatzmiete unzulässig, wenn ein einheitlicher Mietvertrag von Stellplatz und Wohnung vorliegt. In diesem Fall ist auf die ortsübliche Vergleichsmiete für das gesamte Mietobjekt abzustellen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 verlangte die Vermieterin einer
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe gegen den Mieter kein Anspruch auf
Das Amtsgericht wies ergänzend darauf hin, dass selbst für den Fall von getrennt vorliegenden Mietverhältnissen kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24964
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