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Entsteht durch das ständige Öffnen und Schließen eines Metalltors eine Lärmbelästigung, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 15 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da durch das ständige Auf- und Zumachen des Metall-Hoftors eine
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieter. Denn den Mietern habe ein
Soweit die Vermieter meinten, die Mieter können sich nicht auf die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2002, 695/rb)
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Dokument-Nr. 16667
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