wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.10.2001
214 C 437/00 -

Lärm durch Öffnen und Schließen eines Metalltors berechtigt zur Mietminderung von 15 %

Minderung der Gebrauchs­tauglichkeit der Wohnung

Entsteht durch das ständige Öffnen und Schließen eines Metalltors eine Lärmbelästigung, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 15 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da durch das ständige Auf- und Zumachen des Metall-Hoftors eine Lärmbelästigung entstand. Die Vermieter erkannten ein Minderungsrecht jedoch nicht an. Ihrer Meinung nach hätten die Mieter angesichts des seit Jahren vorhandenen Metalltors, schon früher die Lärmbelästigung rügen müssen. Die Vermieter erhoben daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestanden

Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieter. Denn den Mietern habe ein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB zugestanden. Der Sachverständige habe ermittelt, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten wurden. Die Wohnung sei daher mit einem Mangel behaftet gewesen, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich minderte und eine Minderung von 15 % rechtfertigte.

Kein Ausschluss des Minderungsrechts

Soweit die Vermieter meinten, die Mieter können sich nicht auf die Lärmbelästigung angesichts des seit Jahren vorhandenen Metalltors berufen, folgte das Amtsgericht dieser Ansicht nicht. Denn die Lärmstörung habe erst nach vermehrter Nutzung des Hofs durch eine Firma an Häufigkeit und Intensität zugenommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2002, 695/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2002, 695Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2002, Seite: 695

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koeln_214-C-43700_Laerm-durch-Oeffnen-und-Schliessen-eines-Metalltors-berechtigt-zur-Mietminderung-von-15-Prozent~N16667

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16667 Dokument-Nr. 16667

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.