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Mieter dürfen an ihrem Balkongeländer einen Sichtschutz bis zur Höhe des Handlaufs anbringen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine
Das Amtsgericht Köln gab der
Ein
Schließlich habe die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 8083
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