wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 21.10.2010
210 C 398/09 -

Fristlose Kündigung eines im Mietergarten pinkelnden Mieters

Fäkalgerüche stören Hausfrieden

Pinkelt ein Mieter in seinem mitgemieteten Garten, verletzt er grob seine mietvertraglichen Pflichten und stört nachhaltig den Hausfrieden. Ändert der Mieter trotz erfolgter Abmahnung nicht sein Verhalten, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da ein Mieter wiederholt in seinem vor seiner Wohnung befindlichen Garten pinkelte, wurde er nach erfolgloser Abmahnung fristlos gekündigt. Mehrere Mieter beschwerten sich über auftretende Fäkalgerüche. Der Mieter weigerte sich jedoch auszuziehen, so dass der Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung klagte.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand

Das Amtsgericht Köln gab dem Vermieter recht. Diesem habe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden, da die fristlose Kündigung wirksam gewesen sei. Ein wichtiger Grund zur Kündigung habe nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB vorgelegen. Denn der Mieter habe durch sein Verhalten den Hausfrieden nachhaltig gestört und seine mietvertraglichen Pflichten grob verletzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koeln_210-C-39809_Fristlose-Kuendigung-eines-im-Mietergarten-pinkelnden-Mieters~N16467

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16467 Dokument-Nr. 16467

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.