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Wenn der Friseur die Dauerwelle verpfuscht, muss er unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ließ sich eine Frau beim
Sie bemängelte das Fehlen einer sachgemäßen Diagnose, einer Vor- oder Nachbehandlung und die Verwendung falscher Dauerwickler, Haftgummis sowie einer zu aggressiven Dauerwellenlösung. Kurz, der
Ihre
Das Gericht sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,- DM zu. Die Behandlung des Friseurs sei als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2006
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 2033
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