kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Werden Fotos eines Hobbyfotografen unberechtigt genutzt, so hat dieser Anspruch auf die Abmahnkosten und auf die entgangenen Lizenzgebühren im Wege des Schadenersatzes. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte benutzte zum Verkauf einiger Waren über
Das Amtsgericht Köln gab dem Kläger Recht. Diesem haben die Ansprüche gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zugestanden, da der Beklagte die vier Bilder im Rahmen einer eBay-Auktion öffentlich zugänglich machte. Dadurch seien die Verwertungsrechte des Klägers widerrechtlich und schuldhaft verletzt worden.
Die verlangten 250 €
Dem Kläger habe des Weiteren nach Auffassung des Amtsgerichts ein Schadenersatz in Höhe der entgangenen Lizenzgebühr von 4 x 45 € also insgesamt 180 € zugestanden. Das Lizenzgelt von 45 € pro Bild sei dasjenige gewesen, auf das sich ein Lizenzgeber mit einem Lizenznehmer in angemessener Weise geeinigt hätte. Dabei sei die Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zu berücksichtigen gewesen. Ihnen zufolge betrage bei einer Nutzungsdauer von einer Woche bei Veröffentlichung einer Homepage das Entgelt 90 €. Zu beachten sei hier aber auch gewesen, dass der Kläger kein Berufsfotograf oder Bildagent war, deren Geschäft die Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist. Denn nur für diesen Personenkreis sei die Honorarempfehlung gemacht worden.
Schließlich führte das Amtsgericht noch aus, dass ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Klägers als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2012
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koeln_137-C-5312_Auch-Hobbyfotografen-haben-Anspruch-auf-Schadenersatz-bei-unberechtigter-Nutzung-ihrer-Fotos~N14863
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14863
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.