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Gehen von der Nachbarwohnung gelegentlich Geräusche durch Kinder aus, so sind diese grundsätzlich hinzunehmen und berechtigten nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete. Sie meinten, die Lärmbelästigungen durch die Enkelkinder der Nachbarn an den Tagen von Freitag bis Sonntag in der Zeit zwischen 7 und 22 Uhr, seien unzumutbar und berechtigen zu einer
Das Amtsgericht entschied gegen die Mieter. Eine Berechtigung zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2012
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WuM 1987, 218/rb)
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Dokument-Nr. 14188
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