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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 30.05.1984
523 C 4320/84 -

Lärmbelästigungen durch Kinder sind hinzunehmen

Keine Berechtigung zur Mietminderung

Gehen von der Nachbarwohnung gelegentlich Geräusche durch Kinder aus, so sind diese grundsätzlich hinzunehmen und berechtigten nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete. Sie meinten, die Lärmbelästigungen durch die Enkelkinder der Nachbarn an den Tagen von Freitag bis Sonntag in der Zeit zwischen 7 und 22 Uhr, seien unzumutbar und berechtigen zu einer Mietminderung.

Kindergeräusche sind hinzunehmen

Das Amtsgericht entschied gegen die Mieter. Eine Berechtigung zur Mietminderung bestand nicht. Die Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Nachbarn keine Kinder zu Gast haben. Es ist allgemein bekannt, dass Kinder Geräusche verursachen. Diese sind auch hinzunehmen. Des Weiteren war zu berücksichtigen, dass die Lärmbelästigungen nicht ununterbrochen bestanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2012
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WuM 1987, 218/rb)

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