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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 11.04.2011
512 C 15244/10 -

Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach FluggastrechteVO aufgrund Vorverlegung eines Fluges um mehr als 10 Stunden

Vorverlegung steht Annullierung eines Fluges gleich

Wird ein Flug um mehr als zehn Stunden vorverlegt, so steht dem davon betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastrechteVO) zu. Denn die Vorverlegung entspricht der Annullierung des Fluges. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Fluggast auf Ausgleichszahlung, weil sein Flug um mehr als zehn Stunden vorverlegt wurde.

Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Vorverlegung des Fluges

Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten des Fluggastes. Ihm habe gemäß Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft zugestanden. Der Anspruch sei entsprechend Art. 5 FluggastrechteVO begründet, weil die Vorverlegung des Fluges um mehr als zehn Stunden einer Annullierung entsprochen habe. Das Gericht verwies darauf, dass die FluggastrechteVO auf ein hohes Schutzniveau der Fluggäste abziele, die von durch Flugzeitabweichungen oder Annullierungen veranlassten Ärgernisse ausgesetzt seien. Die Vorverlegung eines Fluges sei gleichermaßen wie die Verspätung eines Fluges geeignet, die zeitlichen Dispositionen der Fluggäste erheblich zu beeinträchtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2016
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)

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