kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein "Zug zum Flug"-Fahrschein stellt eine eigene Reiseleistung des Reiseveranstalters und keine Vermittlung einer Fremdleistung durch die Deutsche Bahn dar. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann für sich und seine Lebensgefährtin im Dezember 2015 eine Pauschalreise nach Marokko zum Preis von 958 EUR gebucht. In diesem Zusammenhang stellte die Reiseveranstalterin den Beiden ein "Rail & Fly"-Ticket zur Verfügung. Der Zug, der die Reisenden zum Flughafen bringen sollte, hatte jedoch am Tag des Reisebeginns im Januar 2016 Verspätung. Um noch rechtzeitig den Flug zu erreichen, nahmen sie daher ein Taxi. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von 30 EUR. Am Flughafen angekommen, verweigerte eine Mitarbeiterin der Fluggesellschaft einen Check-In, da die Reisenden ihre Reisepässe vergessen hatten. Da den beiden kein Alternativflug oder eine Alternativreise angeboten wurde, kündigte der Mann den
Das Amtsgericht Hannover entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu. Ein Kündigungsgrund gemäß § 651 e Abs. 1 BGB habe nicht vorgelegen. Zwar sei in der
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der "Zug zum Flug"-Fahrschein eine eigene
Die
Dem Kläger stehe schließlich nach Ansicht des Amtsgerichts kein Anspruch auf Ersatz der Taxikosten zu. Weder der Aufwendungsersatzanspruch nach § 651 c Abs. 3 BGB noch der Schadensersatzanspruch nach § 651 f BGB greifen, da die Fahrt mit dem Taxi zwar ein späteres Eintreffen am Flughafen verhindert habe. Die Reise habe aber wegen der vergessenen Reisepässe ohnehin nicht angetreten werden können. Vor diesem Hintergrund habe der Kläger die Taxikosten nicht als angemessen ansehen dürfen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2017
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2017, 115/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Hannover_410-C-383716_Zug-zum-Flug-Fahrschein-stellt-eigene-Reiseleistung-des-Reiseveranstalters-dar~N24475
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24475
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.