wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.03.1998
9 C 612/97 -

Einbruch und Diebstahl in Bungalow während einer Urlaubsreise stellen keinen Reisemangel dar

Überfälle gehören zum allgemeinen Lebensrisiko

Brechen Diebe in den Bungalow eines Reisenden ein, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter hat auch nicht seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Kläger von dem Reiseveranstalter Minderung des Reisepreises wegen eines Einbruchs in den beiden von ihm bewohnten Bungalows. Beim ersten Bungalow drangen die Diebe durch das Aufhebeln der Terrassentür in den Bungalow ein. Bei dem zweiten durch das Einschlagen des Schlafzimmerfensters. Das Gartentor bzw. die Gartentür waren abgeschlossen.

Minderungsansprüche bestanden nicht

Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Diesem stehe der Minderungsanspruch aus § 651 d BGB nicht zu. Die Diebstähle stellen keinen Fehler der Reise im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB dar. Eine Reise sei nicht bereits dann mangelhaft, wenn sie in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt ist. Einen Fehler könne man in diesem Fall nur dann bejahen, wenn eine ungewöhnlich hohe, durch besondere Tatsachen gegenwärtige, konkrete Überfallgefahr besteht. Bei dem hier vorliegenden Überfall handele es sich jedoch um das allgemeine Lebensrisiko, dass ich jederzeit - auch zu Hause - realisieren kann.

Bungalows nicht mangelhaft

Das Amtsgericht führte weiter aus, dass die vom Kläger gemieteten Bungalows nicht mangelhaft seien. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Beklagten käme daher nicht in Betracht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2012
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/NJW-RR 1999, 931/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1999, 931Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1999, Seite: 931

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Hamburg_9-C-61297_Einbruch-und-Diebstahl-in-Bungalow-waehrend-einer-Urlaubsreise-stellen-keinen-Reisemangel-dar~N14364

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14364 Dokument-Nr. 14364

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.