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Wird die Hecke im Vorgarten eine Mietwohnung gekürzt, so stellt dies keinen zur Mietminderung berechtigter Mangel der Mietsache dar. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung ihren Mietzins wegen der
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2012
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1995, 652/rb)
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Dokument-Nr. 13552
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