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Eine Buchungsbestätigung für einen Flug im Sinne von Art. 3 Abs. 2 a) der Fluggastrechteverordnung (VO) liegt nicht erst dann vor, wenn diese von der Fluggesellschaft kommt. Es genügt auch eine Bestätigung durch den Flugvermittler. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über einen
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers. Er könne gemäß Art. 4 Abs. 3, Art. 7 Abs. 1 a) VO ein Anspruch auf
Eine
Nach Auffassung des Amtsgerichts trage das Risiko einer unterlassenen Ausführung der bestätigten Buchung durch den Vermittler das Flugunternehmen und nicht der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2019
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/RRa 2019, 32/rb)
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Dokument-Nr. 27127
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