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Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass keine Gartenzwerge mehr in dem Gemeinschaftsgarten aufgestellt werden. Eine unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Wohnungseigentümerin fühlte sich durch zwei im
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Sie habe keinen Anspruch auf
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Harburg, ra-online (zt/JZ 1988, 1032/rb)
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Dokument-Nr. 15838
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