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Auch wenn die Hausordnung das Abstellen von Gegenständen im Hausflur untersagt, kann es Mietern ausnahmsweise erlaubt sein, einen Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen hervor.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall war es Mietern aufgrund der
Das Amtsgericht Hagen wies die Klage des Vermieters ab. Er habe keinen Anspruch auf Unterlassung des Abstellens des Buggys im
Das Verbot in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2014
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hagen (zt/WuM 1984, 80/pt)
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Dokument-Nr. 18791
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