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Bei einer nicht nutzbaren Badewanne kann eine Mietminderung von (rechnerisch) 18,75 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Goslar hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einer Altbauwohnung der Badeofen ausgefallen. Der Mieter konnte deshalb nicht die
Das Amtsgericht Goslar entschied, dass der Mieter in den Monaten, in den der Badeofen kaputt war, die
Wegen der Nicht-Nutzbarkeit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Goslar (zt/WM 74, 53/pt).
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Dokument-Nr. 12461
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