wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Gießen, Urteil vom 19.01.2021
39 C 114/20 -

Messie-Syndrom: Fristlose Kündigung eines Wohn­raum­mietvertrags allein wegen Lagerung von Gerümpel unzulässig

Ohne Belästigung von Mitmietern oder konkreter Gefährdung der Mietsache kein Kündigungsrecht

Allein die Lagerung von Gerümpel in der Mietsache ohne Vorliegen einer Belästigung von Mitmietern oder konkreter Gefährdung der Mietsache rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Wohn­raum­mietvertrags nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gießen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieterin eines Einfamilienhauses wurde im August 2019 fristlos gekündigt. Der Vermieter warf der Mieterin vor, trotz erfolgter Abmahnung weiterhin Gerümpel im gemieteten Haus, im Keller, auf dem Dachboden , im Eingangsbereich außen und im Hof zu lagern. Beim Gerümpel handelte es sich um Gegenstände und Trödel aus dem ehemaligen Geschäftsbetrieb der Mieterin. Da sich die Mieterin weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe des Einfamilienhauses.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe des Einfamilienhauses

Das Amtsgericht Gießen entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe des Einfamilienhauses zu. Die Lagerung der Gegenstände rechtfertige keine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Es habe der Mieterin freigestanden, im Rahmen des Mietverhältnisses das angemietete Mietobjekt zu nutzen und hierbei auch Gegenstände im Mietobjekt abzustellen.

Ohne Belästigung von Mitmietern oder konkreter Gefährdung der Mietsache kein Kündigungsrecht

Eine Ablagerung von Gerümpel oder Müll begründe erst dann ein Kündigungsrecht, so das Amtsgericht, wenn entweder Mitmieter belästigt werden oder die Bausubstanz konkret gefährdet ist. Beides sei hier nicht der Fall. In Ermangelung weiterer Mieter komme eine Belästigung von Mitmietern nicht in Betracht. Eine substantielle Schädigung der Mietsache oder eine besondere Gefährdungssituation durch das Abstellen der Gegenstände sein nicht erkennbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2021
Quelle: Amtsgericht Gießen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Giessen_39-C-11420_Messie-Syndrom-Fristlose-Kuendigung-eines-Wohnraummietvertrags-allein-wegen-Lagerung-von-Geruempel-unzulaessig.news29929.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29929 Dokument-Nr. 29929

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.