wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 27.10.2016
205 C 5/16 -

Fristlose Kündigung eines an einer endogenen Psychose leidenden Mieters setzt vorherige Abmahnung voraus

Änderung des Verhaltens trotz psychischer Erkrankung nicht offensichtlich erfolglos

Die fristlose Kündigung eines an einer endogenen Psychose leidenden Wohnungsmieters setzt eine vorherige Abmahnung voraus. Denn eine Änderung seines Verhaltens ist trotz der psychischen Erkrankung nicht offensichtlich erfolglos im Sinne von § 543 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung litt unter einer chronifiziert verlaufenden endogenen Psychose und stand deswegen unter Betreuung. Aufgrund von angeblichen Störungen erklärten die Vermieter im September 2015 die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Da sich die Mieterin aber weigerte auszuziehen, kam es schließlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied gegen die Vermieter. Ihnen stehe kein Räumungsanspruch zu, da die fristlose Kündigung das Mietverhältnis nicht beendet habe. Eine fristlose Kündigung wegen einer Pflichtverletzung erfordere gemäß § 543 Abs. 3 BGB eine vorherige Abmahnung. Daran habe es aber gefehlt.

Keine Entbehrlichkeit der Abmahnung aufgrund psychischer Erkrankung

Zwar könne eine Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 1 BGB entbehrlich sein, so das Amtsgericht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspreche. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass die Mieterin bei einer deutlichen Abmahnung, insbesondere unter Einbeziehung ihrer gesetzlichen Betreuerin, ihren Lebensalltag trotz ihrer schwerwiegenden psychischen Erkrankung derart verändern könne, dass hiervon die übrigen Mieter im Wesentlichen unbeeinträchtigt bleiben. Zudem sei zu berücksichtigen, dass das Interesse des Vermieters hinter den Interessen eines psychisch kranken Mieters zurücktreten müsse.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2018
Quelle: Amtsgericht Gelsenkirchen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2017, 648Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2017, Seite: 648

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Gelsenkirchen_205-C-516_Fristlose-Kuendigung-eines-an-einer-endogenen-Psychose-leidenden-Mieters-setzt-vorherige-Abmahnung-voraus~N25325

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25325 Dokument-Nr. 25325

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.