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Lässt der Vermieter ein Bienennest beseitigen, so kann er die dafür aufgewendeten Kosten nicht auf die Betriebskostenabrechnung umlegen. Denn Kosten für eine einmalige Maßnahme sind nicht umlagefähig. Dies hat das Amtsgericht Freiburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall entfernte eine Vermieterin im Dachstuhl des Wohnhauses ein
Das Amtsgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Mieter. Die Vermieterin sei nicht berechtigt gewesen, die Kosten für die Ungezieferbekämpfung als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2013
Quelle: Amtsgericht Freiburg, ra-online (zt/WuM 1997, 471/rb)
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