wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2013
32 C 1488/13 (41) -

Flugverspätung aufgrund Ausfalls eines Co-Piloten wegen Schneechaos begründet Ausgleichsanspruch nach Flug­gast­rechte­verordnung

Wetterbedingter Personalausfall stellt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand dar

Verspätet sich ein Flug, weil der Co-Pilot aufgrund eines Schneechaos nicht rechtzeitig das Flugzeug erreicht, so ist darin regelmäßig kein außergewöhnlicher Umstand zu sehen. Denn von einer Fluggesellschaft könne regelmäßig verlangt werden im Falle von zu erwartenden witterungsbedingten Personalausfällen eine Ersatzcrew vorzuhalten. Es besteht daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Flug­gast­rechte­verordnung (FluggastVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verspätete sich der Abflug eines Flugzeugs. Hintergrund dessen war, dass der Co-Pilot des Flugzeugs aufgrund des Schneechaos nicht rechtzeitig erscheinen konnte. Ein Fluggast beanspruchte daraufhin eine Ausgleichszahlung nach der FluggastVO. Die Fluggesellschaft wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, dass die Flugverspätung aufgrund der Witterung auf einen außergewöhnlichen Umstand beruht und dies die Fluggesellschaft nicht zu vertreten habe. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Ausgleichszahlung bestand

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Fluggastes. Ihm habe ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der FluggastVO zugestanden. Die Fluggesellschaft habe sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der FluggastVO stützen können. Es sei zwar richtig, dass Wetterverhältnisse außergewöhnliche Umstände darstellen können. Es sei aber Aufgabe der Fluggesellschaft in einem solchen Fall vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, dass es ihr auch unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel nicht möglich oder zumutbar war den außergewöhnlichen Umstand zu vermeiden.

Fehlender Vortrag zur möglichen Reaktion auf Schneechaos

Nach Auffassung des Amtsgericht habe die Fluggesellschaft nicht hinreichend vorgetragen, ob und welche Möglichkeiten zur adäquaten Reaktion auf das Schneechaos bestand und welche Möglichkeiten in Betracht kamen, sich vorab auf die Wetterverhältnisse einzustellen.

Vorhalt einer Ersatzcrew war erforderlich

Die Fluggesellschaft hätte in dieser Situation eine Ersatzcrew vorhalten müssen, so das Amtsgericht weiter, um auf den witterungsbedingten Personalausfall reagieren zu können. Eine solche Maßnahme wäre zumutbar gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2014
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2014, 184/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_32-C-148813-41_Flugverspaetung-aufgrund-Ausfalls-eines-Co-Piloten-wegen-Schneechaos-begruendet-Ausgleichsanspruch-nach-Fluggastrechteverordnung.news18701.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18701 Dokument-Nr. 18701

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.