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Wird ein Fluggast aufgrund einer Flugannullierung auf einen anderen Flug einer anderen Fluggesellschaft umgebucht, so steht ihm gegen diese Fluggesellschaft ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu, wenn sich der Ersatzflug verspätet. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 wurde ein Flug von Frankfurt am Main über Zürich und Johannesburg nach Durban witterungsbedingt annulliert. Eine davon betroffene Flugpassagierin wurde von der Fluggesellschaft auf einen anderen Flug einer anderen Fluggesellschaft umgebucht. Dieser
Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe nach Art. 7 VO gegen die Beklagte ein Anspruch auf
Die mehrfache Entstehung eines Ausgleichsanspruchs wegen einer Häufung von Verspätungen oder Annullierungen auf verschiedenen Flügen stehe nicht im Widerspruch zur Systematik der Verordnung, so das Amtsgericht. Durch den Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2018
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/RRa 2018, 130/rb)
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Dokument-Nr. 26115
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