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Das Recht auf Vermietung des Wohneigentums kann nicht durch einen Beschluss untersagt oder wesentlich eingeschränkt werden. Dies geht nur durch die Gemeinschaftsordnung. Dies hat das Amtsgericht Essen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 wurde auf einer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass eine Neuvermietung von Wohneigentum unter einem Zustimmungsvorbehalt und der Verwalterzustimmung stehen soll. Eine Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob daher Klage.
Das Amtsgericht Essen entschied zu Gunsten der Klägerin. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2022
Quelle: Amtsgericht Essen, ra-online (zt/GE 2022, 108/rb)
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Dokument-Nr. 31418
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