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Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Urteil vom 17.06.2002
6 C 566/01 -

6-jähriges Kind kann nicht auf brennende Kerzen einer Weihnachtspyramide aufpassen

Versicherungsnehmer nimmt ein Bad - während die Kerzen einen Wohnungsbrand verursachen

Wer einem 6-jährigen Kind, die Aufgabe überträgt, auf brennende Kerzen aufzupassen, handelt grob fährlässig. Dies hat das Amtsgericht Eisenhüttenstadt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Wohnungsbrand, der durch eine mit brennenden Kerzen bestückte Weihnachtspyramide ausgelöst wurde. Der spätere Kläger (Versicherungsnehmer) hatte das Wohnzimmer verlassen, in welchem die Weihnachtspyramide stand. Er nahm ein Bad. Nur ein 6-jähriges Kind war noch im Zimmer, das aber den Brand nicht verhinderte.

Hausratversicherung will Schaden nicht regulieren

Die Hausratversicherung verweigerte die Regulierung des Brandschadens. Der Versicherungsnehmer habe grob fahrlässig gehandelt.

6-jähriges Kind darf mit Kerzen nicht allein gelassen werden

Dieser Meinung war auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt. Der Kläger habe den Brand grob fahrlässig herbeigeführt. Die Anwesenheit eines 6-jährigen Kindes stelle keinen Rechtfertigungsgrund dar. Im Gegenteil stelle dies eher einen weiteren Grund dar, die Kerzen vor Verlassen des Raumes zu löschen. Schließlich habe ein Kind dieses Alters einen ausgeprägten Spieltrieb und Entdeckungsdrang. Letzterer könne auf die Weihnachtspyramide oder die brennenden Kerzen gerichtet sein.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2009
Quelle: ra-online, Amtsgericht Eisenhüttenstadt

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • r+s 2003, 22Zeitschrift: recht und schaden (r+s), Jahrgang: 2003, Seite: 22
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