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Wer einem 6-jährigen Kind, die Aufgabe überträgt, auf brennende Kerzen aufzupassen, handelt grob fährlässig. Dies hat das Amtsgericht Eisenhüttenstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Wohnungsbrand, der durch eine mit brennenden
Die
Dieser Meinung war auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt. Der Kläger habe den Brand grob fahrlässig herbeigeführt. Die Anwesenheit eines 6-jährigen Kindes stelle keinen Rechtfertigungsgrund dar. Im Gegenteil stelle dies eher einen weiteren Grund dar, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2009
Quelle: ra-online, Amtsgericht Eisenhüttenstadt
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Dokument-Nr. 8946
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