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Gibt es im Hotel einen Reisemangel, so liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Urlauber. Er muss mit Hilfe von Fotos oder Zeugen seine Mängel nachvollziehbar untermauern können. Dabei darf vom Urlauber nicht zuviel verlangt werden, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Duisburg hervorgeht.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Urlauber, der eine
Das Gericht sprach dem Reisenden eine
Da der Reiseveranstalter eine funktionsfähige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2009
Quelle: ra-online (md)
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Dokument-Nr. 8336
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