wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2013
43 C 6731/12 -

Flugverspätung aufgrund Schlaganfall eines Passagiers: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggast­rechte­verordnung

Fluggesellschaft kann sich auf höhere Gewalt berufen

Erleidet ein Flugpassagier einen Schlaganfall und kommt es deshalb zu einer Flugverspätung, so kann sich die Fluggesellschaft gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) auf höhere Gewalt berufen. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der FluggastVO besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2011 verspätete sich ein Flug nach Costa Rica um fast vier Stunden. Hintergrund der Verspätung war, dass ein Passagier einen Schlaganfall erlitt und das Flugzeug deshalb eine Zwischenlandung einlegen musste. Einer der Passagiere machte aufgrund der Verspätung gerichtlich eine Ausgleichszahlung nach der FluggastVO geltend.

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied gegen den Passagier. Diesem habe kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der FluggastVO zugestanden. Denn die Fluggesellschaft habe sich gemäß Art. 5 Abs. 3 der FluggastVO auf höhere Gewalt berufen können. Es könne der Fluggesellschaft nicht angelastet werden, dass sie aufgrund eines medizinischen Notfalls eine Zwischenlandung vornehmen musste.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2014
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2014, 56Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2014, Seite: 56

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Duesseldorf_43-C-673112_Flugverspaetung-aufgrund-Schlaganfall-eines-Passagiers-Kein-Anspruch-auf-Ausgleichszahlung-nach-der-Fluggastrechteverordnung~N19010

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19010 Dokument-Nr. 19010

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.