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Wird ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet, besteht gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung. Diese Pflicht besteht nur, wenn neben den Nettoreparaturkosten ebenfalls die auf die Reparaturkosten angefallene Mehrwertsteuer geltend gemacht wird. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses nach einem
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass die
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2021
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29688
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