kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Entfernt sich ein Versicherungsnehmer unerlaubt vom Unfallort und begehrt er damit eine Verletzung seiner Aufklärungsobliegenheit, steht der Kaskoversicherung bei bereits erfolgter Schadensregulierung grundsätzlich ein Regressanspruch zu. Dies gilt jedoch gemäß § 28 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dann nicht, wenn die Obliegenheitsverletzung keinen Einfluss auf die Unfallregulierung hat. So liegt der Fall, wenn der Versicherungsnehmer am Unfallort wenige Minuten nach dem Unfall von der Polizei gestellt wird und umfassend Angaben macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte ein Versicherungsnehmer im März 2012 in ein Fitnessstudio zu gehen. Als er auf dem Parkplatz mit seinem Pkw in eine Parkbox einfahren wollte, stieß er an einen anderen Pkw. Er stieg daraufhin zwar aus und begutachtete beide Fahrzeuge, fuhr dann aber in eine andere Parkbox und ging in das Fitnessstudio. Eine Frau hatte den Vorgang beobachtet und benachrichtigte daher die Polizei. Diese fand den Versicherungsnehmer in dem Fitnessstudio, der daraufhin umfassende Angaben zum Unfallhergang machte. Der Versicherungsnehmer zeigte einige Tage später den Schadenshergang bei seiner
Das Amtsgericht Dortmund entschied gegen die klägerische Versicherung. Ihr stehe kein Anspruch auf Rückerstattung zu. Zwar spreche einiges dafür, dass der Beklagte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und somit gegen seine Aufklärungsobliegenheit verstoßen habe. Der
Nach dieser Vorschrift bestehe kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2017
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Dortmund_436-C-554613_Kein-Regressanspruch-des-Versicherers-aufgrund-unerlaubten-Entfernens-vom-Unfallort-bei-fehlendem-Einfluss-der-Aufklaerungsobliegenheitsverletzung-auf~N24165
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24165
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.