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Ein privater Krankenversicherer ist zum Ersatz der Kosten für Multifokallinsen verpflichtet, wenn diese die Weit- und Kurzsichtigkeit des Betroffenen heilen. Denn in diesem Fall sind die Multifokallinsen medizinisch notwendig im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein privater Krankenversicherer nach einer Kataraktoperation verpflichtet war die Kosten für
Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass die
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei es zudem unerheblich gewesen, dass die Versicherung nach ihren Versicherungsbedingungen nur "einfache Hilfsmittel" erstattet. Denn zum einen sei es nicht klar, was ein "einfaches Hilfsmittel" ist. Zum anderen hätte die Versicherung auch ohne die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2014
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb/eingesandt von RA Hans-Burckhard Huly, Ostseebad Kühlungsborn)
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Dokument-Nr. 19131
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