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Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die Kosten der Reinigung des beim Unfall beschädigten Fahrzeugs nach erfolgten Lackierarbeiten zu tragen. Die Notwendigkeit der Reinigung nach den Lackierarbeiten liegt auf der Hand. Dies hat das Amtsgericht Coburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Pkw bei einem
Das Amtsgericht Coburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gegen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2018
Quelle: Amtsgericht Coburg, ra-online (vt/rb)
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