wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Burgwedel, Beschluss vom 29.10.2003
41 F 165/03 -

Eheaufhebung aufgrund Zwangs muss ein Jahr nach erzwungener Eheschließung beantragt werden

Bei erzwungener Eheschließung endet Zwangslage mit Eheschließung

Ist ein Ehegatte mittels Drohung zur Eingehung der Ehe gezwungen worden, so muss der Antrag auf Aufhebung der Ehe ein Jahr nach der erzwungenen Eheschließung erfolgen. Denn mit der Eheschließung endet die Zwangslage. Dies hat das Amtsgericht Burgwedel entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine deutsche Staatsbürgerin im September 2003 die Aufhebung der Ehe mit ihrem türkischen Ehemann. Sie gab an, zur Eheschließung in der Türkei von ihren Eltern gezwungen worden zu sein. Die Ehe wurde im Mai 2002 vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen.

Keine Eheaufhebung aufgrund Ablaufs der Antragsfrist

Das Amtsgericht Burgwedel wies den Antrag der Ehefrau zurück. Zwar könne eine Ehe gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sei. Die Drohung könne dabei auch von einem Dritten erfolgen. Jedoch müsse der Antrag in diesem Fall gemäß § 1317 Abs. 1 BGB binnen eines Jahres gestellt werden. Die Frist beginne mit dem Aufhören der Zwangslage. Die Zwangslage endete im vorliegenden Fall mit der Eheschließung im Mai 2002. Der Antrag auf Eheaufhebung hätte somit spätestens im Mai 2003 gestellt werden müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2017
Quelle: Amtsgericht Burgwedel, ra-online (zt/FamRZ 2005, 34/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2005, 34Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2005, Seite: 34

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Burgwedel_41-F-16503_Eheaufhebung-aufgrund-Zwangs-muss-ein-Jahr-nach-erzwungener-Eheschliessung-beantragt-werden~N25191

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25191 Dokument-Nr. 25191

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.