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Ein Telekommunikationsanbieter hat im Rahmen der Freischaltung eines Anschlusses Rücksicht auf die Belange des Kunden zu nehmen. Ein Freischalttermin von "8-16 Uhr" ist daher für einen arbeitenden Kunden unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2011 schloss ein Mann mit einem
Das Amtsgericht Bremen entschied gegen den
Zudem habe der
Zwar treffe nach Ansicht des Amtsgerichts den Kunden eines Telekommunikationsanbieters nach Vertragsschluss die Pflicht, dem Anbieter die zeitnahe
Ein Kunde dürfe nach Ansicht des Amtsgerichts sogar einen präzisen
Nach Einschätzung des Amtsgerichts könne ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen, wenn der Kunde ernsthaft und endgültig seine Kooperation verweigert. Als Beispiel führte das Gericht das wiederholte und unentschuldigte Verstreichenlassen eines rechtzeitig mitgeteilten und ausreichend präzisen Technikertermins. Ein solcher Fall habe hier aber nicht vorgelegen. Vielmehr sei der Kunde kooperativ gewesen und habe sich um eine zeitnahe
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2013
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17266
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