wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 30.08.2012
9 C 173/12 -

Zurück­behaltungs­recht und außerordentliches Kündigungsrecht wegen gescheiterter Rufnummermitnahme

Fehlende Ruf­nummer­beibehaltung stellt erhebliche Pflichtverletzung des Tele­kommunikations­anbieters dar

Haben die Vertragsparteien bei Abschluss eines Festnetzvertrages vereinbart, dass die alte Nummer mit übernommen werden kann und scheitert eine solche Rufnummermitnahme, so kann der Kunde sowohl ein Zurück­behaltungs­recht geltend machen als auch den Vertrag außerordentlich kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 schlossen die Parteien einen Festnetzvertrag. In diesem wurde vereinbart, dass der Kunde seine alte Nummer mit übernehmen darf. Nachfolgend kam es dazu jedoch nicht. Der Kunde stellte daher seine Zahlungen ein und kündigte schließlich den Vertrag außerordentlich im April 2011. Der Telekommunikationsanbieter weigerte sich sowohl die Zahlungseinstellung als auch die Kündigung zu akzeptieren und erhob daher Klage auf Zahlung der Vergütung.

Kunden stand Zurückbehaltungs- und Kündigungsrecht zu

Das Amtsgericht Bremen sah angesichts der Regelungen des § 46 TKG im Unterlassen der Rufnummerbeibehaltung eine erhebliche Pflichtverletzung des Telekommunikationsanbieters. Es bejahte daher ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden nach § 273 BGB wegen Nichterfüllung einer wesentlichen Nebenpflicht und ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund des wiederholten Scheiterns der Rufnummermitnahme.

Anspruch auf Vergütung bestand wegen Inanspruchnahme von Leistungen

Da der Kunde jedoch über das Festnetz ins Ausland und in fremde Netze telefonierte, habe dem Telekommunikationsanbieter diesbezüglich ein Anspruch auf Vergütung nach § 612 BGB zugestanden. Wer tatsächlich Leistungen in Anspruch nimmt, könne sich nicht gleichzeitig auf das Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts wegen einer Nebenpflichtverletzung berufen. Dies stelle ein widersprüchliches und rechtsmissbräuchliches Verhalten dar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2013
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2012, 1523Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 1523

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bremen_9-C-17312_Zurueckbehaltungsrecht-und-ausserordentliches-Kuendigungsrecht-wegen-gescheiterter-Rufnummermitnahme.news17300.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17300 Dokument-Nr. 17300

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.