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Kommt es in einer Mietwohnung zu einer Immission in Form von Zigarettenrauchs aus einer benachbarten Wohnung, so kann dies eine Mietminderung von 20 % rechtfertigen. Zudem kann ein Anspruch auf Mängelbeseitigung gegen den Vermieter bestehen. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 verlangte der Mieter einer im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung in Bremen von der Vermieterin Maßnahmen, um das Eindringen von
Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Beseitigung der Belästigung durch
Dem Mieter könne zudem seine Miete um 20 % mindern, so das Amtsgericht, da in dem Eindringen des Zigarettenrauchs ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2024
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (zt/WuM 2024, 382/rb)
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Dokument-Nr. 34419
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