wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 07.05.2021
31 C 69/19 -

Wasser­versorgungs­unternehmen haftet für durch fehlerhaftes Auswechseln des Wasserzählers entstandenen Wasserschadens

Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmen als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe

Kommt es nach dem Auswechseln des Wasserzählers zu einem Wasserschaden, weil der Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmens einen Fehler gemacht hat, so haftet dafür das Unternehmen. Der Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmens ist als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 wurde im Keller eines Einfamilienhauses in Brandenburg der Wasserzähler ausgetauscht. Dabei kam es durch den Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens zu einem handwerklichen Fehler. So wurde nicht die Dichtung des Distanzstückes ausgetauscht. Dadurch tropfte in der Folgezeit Wasser aus der Wasseruhr. Eine spätere Messung ergab 90 Wassertropfen pro Minute. Da die Hauseigentümerin den Wasseraustritt erst etwa einen Monat später bemerkte, ist ein Wasserschaden entstanden. Die Bodenfliesen in dem Raum mit dem Wasserzähler waren lose bzw. hohl. In den anderen Kellerräumen waren die Fliesen zwar in Ordnung, es mussten jedoch einige Fliesen herausgenommen werden, um den Estrichboden trocknen zu können. Nachdem die Gebäudeversicherung der Hauseigentümerin den Schaden regulierte, klagte sie gegen das Wasserversorgungsunternehmen auf Zahlung von Schadensersatz.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Regulierung des Wasserschadens

Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Versicherung. Ihr stehe wegen der Regulierung des Wasserschadens gegen das Wasserversorgungsunternehmen ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und aus § 280 BGB wegen Verletzung der Obhutspflicht zu. Das Unternehmen hafte wegen des handwerklichen Fehlers ihres Mitarbeiters. Dieser sei als Erfüllungsgehilfe bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2021
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Brandenburg-a-d-Havel_31-C-6919_Wasserversorgungsunternehmen-haftet-fuer-durch-fehlerhaftes-Auswechseln-des-Wasserzaehlers-entstandenen-Wasserschadens~N30398

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30398 Dokument-Nr. 30398

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.