wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 29.10.2021
31 C 288/20 -

Pächter einer Kleingartenzelle muss in Gartenklaube errichteten Ofen mit Edel­stahl­schornstein entfernen

Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung

Der Pächter einer Kleingartenzelle muss nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg ein in seiner Gartenlaube errichteten Ofen mit Edel­stahl­schornstein entfernen. Denn eine solche Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Kleingärtner im März 2020 von einem Kleingartenverein eine Kleingartenparzelle nebst Gartenlaube in Brandenburg gepachtet hatte, installierte er in der Gartenlaube einen Kaminofen mit Edelstahlschornstein. Der Verein hielt dies für unzulässig, da die Feuerstätte nicht der kleingärtnerischen Nutzung diene. Vielmehr werde damit die Möglichkeit einer unzulässigen Dauerwohnnutzung geschaffen. Der Verein erhob schließlich Klage.

Anspruch auf Entfernung der Feuerstätte

Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Vereins. Ihm stehe ein Anspruch auf Entfernung der Feuerstätte zu. Die Errichtung eines Ofen mit Edelstahlschornstein sei mit den Grundsätzen des Bundeskleingartengesetzes und der Rahmengartenordnung des Landesverbands Brandenburg der Gartenfreunde e.V. unzulässig.

Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung

Der Einbau eines Ofens für feste Brennstoffe mit dem Edelstahlschornstein schaffe die Voraussetzung für eine ganzjährige Nutzung der Gartenlaube zur Dauerwohnnutzung, so das Amtsgericht. Es bestehe daher die Gefahr, dass durch Nachahmungen die kleingärtnerische Nutzung der Anlage in eine Dauerwohnnutzung umkippe. Dies würde gegen den Planungsgrundsatz der Errichtung einer Kleingartenanlage verstoßen. Unerheblich sei, ob die Gartenlaube vom Kleingärtner tatsächlich zum dauerhaften Wohnen genutzt wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2021
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Brandenburg-a-d-Havel_31-C-28820_Paechter-einer-Kleingartenzelle-muss-in-Gartenklaube-errichteten-Ofen-mit-Edelstahlschornstein-entfernen.news31172.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31172 Dokument-Nr. 31172

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.