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In einem Wohnraummietvertrag für ein Mehrfamilienhaus kann wirksam vereinbart werden, dass die Reinigung des Treppenhauses und der gemeinsamen Kellerräume von den Mietern im Wechsel auszuführen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Borken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wohnanlage per Mietvertrag einen
"Reinigung der Treppen und des Hausflures
Der
Ferner hieß es u. a. "Die für die gemeinsame Benutzung zur Verfügung stehenden Kellerräume werden im Wechsel gereinigt …"
Weil der
Das Gericht verurteilte den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 8280
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