wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 02.10.2014
201C 334/13 -

Stinkende Pferdesalbe: Vermieter darf Mieter wegen extremer Geruchsbelästigung kündigen

Belästigung mit extremen Gerüchen stellt eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar

Ein Mieter darf seine Nachbarn nicht mit unerträglichen Gerüchen belästigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin einem 83-jährigen Mieter gekündigt, weil dieser sich seit einigen Jahren mit "Pferdesalbe" pflegt. Der unerträgliche Geruch der Pferdesalbe hatte schon mehrere Nachbarn vertrieben. Diese konnten ihre Balkone, die über der Wohnung des Rentners lagen, nicht nutzen. Auch die 89-jährige Vermieterin selbst litt unter der Pferdesalbe. Sie bekam durch die Salbe Kopfschmerzen und konnte nicht mehr schlafen. Die Vermieterin bat den Mieter vergeblich, Türen und Fenster immer geschlossen zu halten. Letztlich sprach sie die Kündigung aus und verklagte ihren Mieter, der bereits seit 54 Jahren in seiner Wohnung lebte, auf Räumung der Wohnung.

Amtsgericht gibt Räumungsklage statt

Das Amtsgericht Bonn gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter zur Räumung der Wohnung. Das Gericht urteilte, dass die extremen Gerüche eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung darstellten und die Kündigung daher gerechtfertigt sei.

Gutachter bestätigt unerträgliche Gerüche

Ein eigens vom Amtsgericht bestellter Geruchsgutachter hatte die Angaben der Vermieterin bestätigt. Der Gutachter stellte fest, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche gekommen seien. Neben der Pferdesalbe habe es auch nach altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln gerochen. Die Gerüche seien durch das Treppenhaus ins ganze Haus gezogen.

Amtsgericht gewährte lange Räumungsfrist

Das Amtsgericht gewährte dem Mieter eine lange Räumungsfrist von einem Jahr, weil er es wegen seines hohen Alters und seiner Gebrechlichkeit besonders schwer habe, eine neue Wohnung zu finden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2014
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • jurisPR-MietR 4/2015, Anm. 2, Thomas Emmertjuris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR), Jahrgang: 2015, Ausgabe: 4, Anmerkung: 2, Autor: Thomas Emmert

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bonn_201C-33413_Stinkende-Pferdesalbe-Vermieter-darf-Mieter-wegen-extremer-Geruchsbelaestigung-kuendigen.news18949.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18949 Dokument-Nr. 18949

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.