kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Sind kinderpornografische Bilder nur im Cache eines Computers gespeichert, so liegt darin regelmäßig kein nach § 184 b StGB strafbarer Besitz kinderpornografischer Schriften. Zudem kommt eine Strafbarkeit wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften gemäß § 184 c StGB nur in Betracht, wenn das jugendliche Alter der Person bekannt oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bocholt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Mann von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen im Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften zu sein. So sollen sich mehrere kinderpornografische Bilder im
Das Amtsgericht Bocholt wies die Anklage als unzulässig zurück und eröffnete daher nicht das Hauptverfahren. Soweit dem Beschuldigten der Besitz jugendpornografischer Bilder vorgeworfen werde, bestehe schon deshalb kein hinreichender Tatverdacht, weil nicht erkennbar sei, dass auf den Bildern eine Jugendliche zu sehen ist. Das Alter der Person sei nicht bekannt. Allein vom optischen Eindruck her sei jedoch eine Unterscheidung zwischen einer 16-jährigen Jugendlichen und einer 18-jährigen jungen Frau nicht möglich. Eine
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2017
Quelle: Amtsgericht Bocholt, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Bocholt_3-Ds-540-Js-10016-58116_Kein-strafbarer-Besitz-kinderpornografischer-Bilder-wegen-Speicherung-der-Bilder-im-Cache~N24983
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24983
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.