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Sendet ein Mieter innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben wegen angeblicher Mängel an den Vermieter, so ist dieser berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Denn durch den Briefterror wird das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. Dies hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter einer Wohnung wurde Anfang Februar 2001 fristlos gekündigt nachdem dieser innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben wegen angeblicher Mängel an den Vermieter schickte. Dieser sah das Verhalten des Mieters als reine Schikane an. Da der Mieter die Kündigung jedoch nicht akzeptierte, landete der Fall vor Gericht.
Das Amtsgericht Bielefeld gab dem Vermieter recht. Die
Um der mietvertraglichen Rügepflicht wegen etwaiger Mängel nachzukommen habe es nach Auffassung des Amtsgerichts genügt ein Erinnerungsschreiben pro Woche abzuschicken. Demgegenüber seien 174 Briefe nicht notwendig gewesen. Damit habe der Mieter den Vermieter vielmehr terrorisiert. Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2013
Quelle: Amtsgericht Bielefeld, ra-online (zt/WuM 2001, 553/rb)
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Dokument-Nr. 15541
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