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Wirft der Vermieter dem Mieter eine Überbeanspruchung des Teppichbodens vor, so steht ihm dann kein Schadensersatzanspruch wegen des Austauschs des Teppichs zu, wenn der Teppichboden bereits sieben Jahre alt und damit bereits abgewohnt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warf der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter nach dessen Auszug vor, den
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe die vollständige Herausgabe der Mietkaution verlangen dürfen. Dem Vermieter stehe kein Recht zum teilweisen Einbehalt der Kaution zu.
Nach Auffassung des Amtsgerichts stehe dem Vermieter kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24560
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