wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 22.01.2013
8 C 203/12 -

Groupon-Urteil: Gutscheinportal haftet nicht für Weigerung der Einlösung eines Gutscheins durch Partnerunternehmen

Käufer eines Gutscheins scheitert mit Schadenersatzklage

Wer über ein Gutscheinportal (hier: Groupon) im Internet einen Gutschein erwirbt, dessen Einlösung das Partnerunternehmen des Portals verweigert, kann dafür nicht das Portal haftbar machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann kaufte sich im April 2012 über eine Gutscheinplattform im Internet einen Gutschein über Haushaltsreinigungen zum Preis von 239 EUR. Der Gutschein hatte einen Wert von 1.308 EUR. Nachfolgend weigerte sich jedoch das Reinigungsunternehmen den Gutschein einzulösen, da es keine Kapazitäten mehr hatte. Daraufhin wurde der Gutschein von der Betreiberin der Gutscheinplattform storniert und der Kaufpreis von 239 EUR zurück überwiesen. Der Käufer des Gutscheins fand sich damit jedoch nicht ab und verklagte die Plattformbetreiberin auf Schadenersatz. Als Schadenshöhe gab er den Wert des Gutscheins abzüglich des widererhaltenen Kaufpreises an.

Kein Anspruch auf Schadenersatz

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied gegen den Käufer. Er habe keinen Anspruch auf Zahlung von 1.069 EUR gehabt. Zwischen der Plattformbetreiberin und dem Käufer sei kein Vertrag über Haushaltsreinigungen zustande gekommen. Nach den wirksamen AGB verkaufe die Plattformbetreiberin lediglich Gutscheine und damit ein Recht bzw. einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags mit dem Partnerunternehmen. Daher komme der Vertrag über die im Gutschein beinhaltete Leistung ausschließlich mit dem Partnerunternehmen zustande.

Betreiberin der Gutscheinplattform verletzte keine Pflichten

Durch die Nichterfüllung des Reinigungsvertrages durch das Partnerunternehmen habe die Betreiberin der Gutscheinplattform keine Pflichten verletzt, so das Amtsgericht weiter. Der Verkäufer eines Rechts bzw. Anspruchs hafte nur für dessen Bestehen und nicht dafür, dass das Partnerunternehmen die Erbringung der Gutscheinleistung verweigert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2014
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/MMR 2013, 585/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2013, 585Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2013, Seite: 585

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Mitte_8-C-20312_Groupon-Urteil-Gutscheinportal-haftet-nicht-fuer-Weigerung-der-Einloesung-eines-Gutscheins-durch-Partnerunternehmen~N16741

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16741 Dokument-Nr. 16741

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.