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Ein ausländischer Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zum Empfang von Heimatsendern, wenn er sein Informationsbedürfnis konkret darlegt. Dazu ist erforderlich, dass er die Sender benennt, die ohne Parabolantenne nicht empfangbar sein sollen. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bewohnte ein
Das Amtsgericht Mitte entschied zu Gunsten der
Der
Die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung zwischen den beiderseitigen Interessen habe ergeben, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2013
Quelle: Amtsgericht Mitte, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15759
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