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Lässt sich aus einem Mieterhöhungsverlangen nicht erkennen, ob die erhöhte Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet, kann der Vermieter nicht auf Zustimmung klagen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vermieter zwar auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, diesen aber für unanwendbar hält. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung ein
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Köpenick, ra-online (zt/GE 2016, 337/rb)
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Dokument-Nr. 22512
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