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Ein Grundstücksbesitzer darf ein PKW, der bereits zwei Tage unberechtigt auf sein Grundstück parkt, abschleppen lassen. Dabei müssen die Abschleppkosten im Rahmen des Vertretbaren liegen. Dies hat das Amtsgericht Köpenick entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall parkte der Beklagte sein Fahrzeug zwei Tage unberechtigt auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Die Grundstücksbesitzerin ließ das Fahrzeug daraufhin abschleppen und verlangte vom Fremdparker die
Das Amtsgericht Köpenick gab der Grundstücksbesitzerin Recht. Sie hat gegen den Beklagten ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB, da er als Fahrer des geparkten Fahrzeugs Besitzstörer war. Das Parken war nur für die Einkaufszeit gestattet. Das Verhalten des Beklagten ist daher nach Ansicht des Gerichtes als
Zwar muss sich der Geschädigte nicht auf das billigste Abschleppunternehmen verweisen lassen, die Kosten müssen jedoch im Rahmen des Vertretbaren liegen. Dabei ist sich an den Gebühren der Polizei für das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2012
Quelle: Amtsgericht Köpenick, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 13759
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