wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.10.2021
238 C 98/21 -

Umlegbarkeit der Kosten für Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung

Vorliegen von sonstigen Betriebskosten

Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen stellen sonstige Betriebskosten dar und sind nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 veranlasste eine Vermieterin in Berlin erstmalig die Prüfung der Dichtigkeit der Gasleitungen in einer Wohnung. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 80 € legte sie in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 auf den Mieter der Wohnung um. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam der Fall vor Gericht.

Keine Kostentragungspflicht für Dichtigkeitsprüfung

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der gasführenden Innenleitungen der Wohnung seien nicht umlegbar. Sie stellen sonstige Betriebskosten dar. Solche Kosten seien nur umlegbar, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind. Dies sei hier nicht der Fall.

Keine neu entstandenen Betriebskosten

Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung seien nach Auffassung des Amtsgerichts auch nicht neu entstandene Betriebskosten, die gegebenenfalls ohne ausdrückliche Bestimmung umlegbar seien. Denn die Wohnung war zum Zeitpunkt der Anmietung bereits mit Gasleitungen ausgestattet, weshalb die Kosten für eine Dichtigkeitsprüfung damals schon bekannt gewesen seien. Es handele sich mithin nicht um neu entstandene Betriebskosten.

Erfolglosigkeit der Berufung

Die Berufung der Vermieterin gegen die Entscheidung des Amtsgerichts blieb vor dem Landgericht Berlin erfolglos.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2023, 753/rb)

Nachinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.06.2023
    [Aktenzeichen: 64 S 296/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 753Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 753

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Charlottenburg_238-C-9821_Umlegbarkeit-der-Kosten-fuer-Dichtigkeitspruefung-der-Gasleitungen-nur-bei-entsprechender-mietvertraglicher-Vereinbarung.news33268.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33268 Dokument-Nr. 33268

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.