wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 31.01.2019
210 C 272/18 -

Keine Pflicht des Wohnungsmieters zur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern bei bereits vorliegenden normgerechten Geräten

Vermieter kann keinen Duldungsanspruch geltend machen

Ist eine Mietwohnung bereits mit normgerechten Rauchwarnmeldern ausgestattet, die jährlich durch eine Fachfirma gewartet werden, so besteht keine Pflicht zur Duldung des Einbaus vermieterseitiger Geräte. Ein Duldungsanspruch besteht für den Vermieter dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung in Berlin den Einbau von Rauchwarnmeldern dulden. Die Mieter lehnten dies aber ab. Sie führten an, dass ihre Wohnung bereits seit dem Jahr 2012 über Rauchwarnmelder verfüge, die jährlich von einer Fachfirma gewartet werden. Die Rauchwarnmeder hatten zudem einen höheren Sicherheitsstandard als die von der Vermieterin geplanten Geräte, da sie direkt mit einem Sicherheitsunternehmen verbunden waren, welches im Bedarfsfall die Möglichkeit einer Innenraumkontrolle hat. Die Vermieterin hielt dies für unbeachtlich und erhob Klage auf Duldung.

Kein Anspruch auf Duldung des Einbaus der Rauchwarnmelder

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Duldung des Einbaus der Rauchwarnmelder zu, da die Wohnung bereits über normgerechte Geräte verfüge. In diesem Fall bestehe nach § 48 der Bauordnung Berlin keine Pflicht der Vermieterin, Rauchwarnmelder einzubauen. Daher bestehe auch keine Duldungspflicht der Mieter.

Vorliegen einer unzumutbaren Härte bei Einbau der vermieterseitigen Geräte

Darüber hinaus würde der Einbau der vermieterseitigen Geräte nach Ansicht des Amtsgerichts eine unzumutbare Härte für die Mieter darstellen. Denn entweder müssten sie bei zusätzlicher Beibehaltung ihrer eigenen Rauchwarnmelder zweifach Wartungskosten tragen oder sie hätten bei Entfernung der eigenen Geräte hohe, erst kurz zurückliegende Investitionen vergeblich getätigt und müssten eine geringeren Sicherheitsstandard in Kauf nehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2019, 462/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Charlottenburg_210-C-27218_Keine-Pflicht-des-Wohnungsmieters-zur-Duldung-des-Einbaus-von-Rauchwarnmeldern-bei-bereits-vorliegenden-normgerechten-Geraeten~N27397

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27397 Dokument-Nr. 27397

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.