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Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung rechtfertigen keine Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB, wenn zugleich Maßnahmen ausgeführt werden, welche die Energieeinsparung wieder aufheben. Dies ist etwa der Fall, wenn zwar der Fußboden des Dachbodens gedämmt wird, aber zugleich das ursprünglich voll geschlossene Dach in eine Kaltdachkonstruktion umgewandelt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Vermieterin auf dem
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Die Vermieterin könne gemäß § 559 Abs. 1 BGB keine Erhöhung der Grundmiete aufgrund der vorgenommenen Arbeiten verlangen. Denn diese seien nicht als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/WuM 2018, 213/rb)
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Dokument-Nr. 25838
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